Die "Triebfedern" der Bürgerinitiativen
- Es wurden alle Plan-, Ziel- und Abwägungsvorgaben des Bauplanungsrechts, insbesondere die fehlende Ausrichtung auf die Belange der eigenen Bevölkerung (BauGB § 1) außer Acht gelassen.
- Die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Planvorgaben für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, wurden einfach ausgeschlossen.
- Das Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 wurde verworfen. Der neue FNP widerspricht ihm sogar ganz wesentlich.
- Ein neuer Flächennutzungsplan wird nicht gebraucht. Der geltende wirksame FNP kann, wenn es erforderlich ist, jederzeit geändert und ergänzt werden ( BauGB § 1).