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Die "Triebfedern" der Bürgerinitiativen

  • Es wurden alle Plan-, Ziel- und Abwägungsvorgaben des Bauplanungsrechts, insbesondere die fehlende Ausrichtung auf die Belange der eigenen Bevölkerung (BauGB § 1) außer Acht gelassen.
  • Die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Planvorgaben für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, wurden einfach ausgeschlossen.
  • Das Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 wurde verworfen. Der neue FNP widerspricht ihm sogar ganz wesentlich.
  • Ein neuer Flächennutzungsplan wird nicht gebraucht. Der geltende wirksame FNP kann, wenn es erforderlich ist, jederzeit geändert und ergänzt werden ( BauGB § 1).