Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt die Stadt Bergisch Gladbach mittels Beschluss des Stadtrates fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Stadtfläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch dar. Gegen einen B-Plan kann geklagt werden. Dabei ist die Frist zu beachten.
Anders als der FNP 2035, der für das ganze Stadtgebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst der B-Plan in der Regel nur einen Teil des Stadtgebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil (z.B. Frankenforst, Schildgen, Nussbaum usw.). Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB), dabei darf sich, nach dem Prinzip der Einräumigkeit, der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
Der Bebauungsplan besteht im Normalfall aus einer Planzeichnung (Teil A) und einem textlichen Teil (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber manchmal auch nur aus einem textlichen Teil bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind. |
Einen gesonderten Teil der Begründung bildet der Umweltbericht (§ 2a BauGB).
Die Planzeichen sind nach der Planzeichenverordnung normiert, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten; im Bedarfsfall können jedoch weitere Planzeichen entwickelt werden. Die textlichen Festsetzungen erfolgen i. d. R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert. Die Planzeichnung wird im Regelfall im Maßstab 1:500, bei größeren Plangebieten auch 1:1000 bis 1:2500 erstellt; als Grundlage dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) ehemals Flurkarte(n), auf der sowohl alle von der Planung betroffenen als auch die angrenzenden Flurstücke kenntlich zu machen sind. Das Plangebiet ist eindeutig abzugrenzen. Dies erfolgt in der Regel, indem man sich an vorhandene Grundstücksgrenzen hält. Siehe auch Geoportal der Stadt Bergisch Gladbach.
Die weiteren Details zum Inhalt von Bebauungsplänen sind in § 9 Inhalt des Bebauungsplans Baugesetzbuch festgelegt. |