Die "Triebfedern" der Bürgerinitiativen

Es wurden alle Plan-, Ziel- und Abwägungsvorgaben des Bauplanungsrechts, insbesondere die fehlende Ausrichtung auf die Belange der eigenen Bevölkerung (BauGB § 1) außer Acht gelassen.
Die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Planvorgaben für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, wurden einfach ausgeschlossen.
Das Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 wurde verworfen. Der neue FNP widerspricht ihm sogar ganz wesentlich.
Ein neuer Flächennutzungsplan wird nicht gebraucht. Der geltende wirksame FNP kann, wenn es erforderlich ist, jederzeit geändert und ergänzt werden ( BauGB § 1).

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