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Es wurden alle Plan-, Ziel- und Abwägungsvorgaben des Bauplanungsrechts, insbesondere die fehlende Ausrichtung auf die Belange der eigenen Bevölkerung (BauGB § 1) außer Acht gelassen. |
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Die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Planvorgaben für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, wurden einfach ausgeschlossen. |
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Das Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 wurde verworfen. Der neue FNP widerspricht ihm sogar ganz wesentlich. |
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Ein neuer Flächennutzungsplan wird nicht gebraucht. Der geltende wirksame FNP kann, wenn es erforderlich ist, jederzeit geändert und ergänzt werden ( BauGB § 1). |
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