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Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) |
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Zweck des Bebauungsplanes
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§ 8 ( Zweck des Bebauungsplans) des Baugesetzbuches legt die Details für die verbindiche Bauleitplanung mittels einzelner Bebauungspläne fest. Dabei sind als Rahmenbedinungen zu beachten: |
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Der Prozess vom Vorlauf bis zur Rechtswirksamkeit
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