Aktivitäten bei der Aufstellung von B-Plänen

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen spielt die jeweilige „Betroffenheit“ der Bürger eine wichtige Rolle. Deshalb muss bei allen B-Plänen die Gesamtbetroffenheit der gesamten Bürgerschaft in Bergisch Gladbach hervorgehoben werden, da bei allen B-Plänen übergeordnete Fragen von Bedeutung sein werden (z.B. Verkehr). Die Stadtverwaltung hat bekanntermaßen erklärt, dass alle mit dem FNP zusammenhängenden Probleme im Rahmen der B-Pläne gelöst werden sollen.

Alle sind aufgerufen, das Ratsinformationssystem oder andere Quellen zu nutzen, um frühzeitig über Bebauungspläne, egal bei welcher BI, informiert zu sein und dies an alle weiterzugeben.

Nach dem Beschluss zur Offenlage eines B-Plan beginnt die Einspruchsfrist von nur einem Monat. Es empfiehlt sich eine Teilnahme an den Sitzungen des Stadtplanungsausschusses. Termine werden ebenfalls im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Zu unterscheiden ist zwischen einem Aufstellungsbeschluss (Begründung relativ kompakt) und einem Beschluss zur Offenlage (umfassend).

Nachfolgernd zum Verständnis ein vereinfachtes Schema zum Bebauungsplanverfahren:


Veranlassung durch Politik oder Verwaltung.
Aufstellungsbeschluss mit Formulierung der Zeile und Zweck der Planung.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Erarbeitung des förmlichen Bebauungsplanentwurfs.
Auslegungsbeschluss durch Beschluss des Stadtrats.
Öffentliche Auslegung für den Zeitraum von einem Monat mit Ergebnis der Umweltprüfung.
Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen.
Satzungsbeschluss durch den Stadtrat.
Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung.

Das Schema über den Prozess "B-Plan erarbeiten, abstimmen, abwägen, verfügen und in Kraft setzen" ist im Überblick hinterlegt.


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